Anmeldung

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Aufnahmebedingungen

Nach der Fachschulordnung (FSO) ist für die Ausbildung an der Staatlichen Fachschule in Neumarkt i.d.OPf. folgendes nachzuweisen:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung.
  • Abschluss einer für die Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.

oder:

  • erfolgreicher Abschluss der Berufsschule oder eine vergleichbare Vorbildung.
  • eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Geeigneten Bewerbern/-innen (z. B. FH- bzw. TU-Abbrecher mit Berufsausbildung und Berufspraxis) kann nach dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung eine Ausbildungsverkürzung gewährt werden.

Härtefallregelungen sind nur mit Genehmigung der Regierung der Oberpfalz möglich.

Schulgebühren werden zurzeit nicht erhoben.

Medienpauschale wird jährlich ermittelt.

Zulassungsberufe

An der Staatl. Technikerschule Neumarkt i.d.OPf. werden in den drei Bereichen:

  • Fachbereich Bautechnik – Energiesparendes Bauen,
  • Fachbereich Elektro- und Informationstechnik – Smart Energie und
  • Maschinenbautechnik – Smart Factory

qualifizierte Fachkräfte nach den Aufnahmebedingungen angenommen.

Nähere Informationen zu den Zulassungsberufen und Anfragen zu den vielfältigen Berufsbildern beantworten Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner der einzelnen Fachbereiche.